Fragen und Antworten

  • Was ist Kieferorthopädie?

    Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet innerhalb der Zahnmedizin: Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Stellung der Zähne, dem Zusammenbiss der Kiefer, der Funktion der Kiefergelenke und dem Zusammenspiel zwischen Zähnen, Lippen, Zunge, Kiefergelenke und allen beteiligten Muskeln.

    Durch eine kieferorthopädische Behandlung kann fast jeder ein strahlend schönes Lächeln bekommen. Der positive Nebeneffekt dabei ist, dass die Kaufunktion verbessert werden kann und sich gerade Zähne bequemer pflegen lassen: Karies und Zahnfleischerkrankungen werden vorgebeugt. Durch eine kieferorthopädische Behandlung können die Lagebeziehungen der Kiefer zueinander als auch das Profil des Gesichtes verbessert werden;
    Kieferorthopädie verbessert die Möglichkeiten des Zahnarzt für Zahnersatz.

  • Was verursacht schiefe Zähne?

    Für die Fehlstellung von Zähnen werden verschiedene Ursachen verantwortlich gemacht. Dies sind u.a. erbliche Faktoren sowie ein Platzmangel der Zähne. Des weiteren begünstigen Fingerlutschen, Zahntraumata, zu früh verloren gegangene Milchzähne, sowie Zahnfleischerkrankungen den Schiefstand von Zähnen.

  • Warum sollten Zahn- und Kieferfehlstellung beseitigt werden?

    Schiefe eng stehende Zähne sind schlecht zu reinigen, da in den entstehenden Nischen der Zahnbelag (Plaque) schwer zu entfernen ist. Des weiteren können Zahn- und Kieferfehlstellungen zu Beeinträchtigungen der Kaufunktion und somit auch der Verdauung führen. Nicht zuletzt tragen gerade Zähne und ein schönes Gesichtsprofil entscheidend zum eigenen Wohlbefinden bei.

  • Wann sollte mit der Behandlung begonnen werden?

    Der normale Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt in der Regel vor dem pubertären Wachstumsmaximum (bei Mädchen mit ca. 10 Jahren, bei Jungen mit ca. 12 Jahren).

    Eine erste kieferorthopädische Kontrolle sollte bereits mit dem 5.-6. Lebensjahr erfolgen, da sich schon in diesem Alter große Abweichungen von der Norm erkennen lassen. Zum Beispiel sollten Kreuzbisse bzw. umgekehrte Überbisse prophylaktisch mit einfachen Maßnahmen zur Entwicklungssteuerung behandelt werden. Ihr Zahnarzt wird Sie darauf hinweisen.

    Viele Kinder bekommen ihre Spange während des Zahnwechsels mit 8 oder 9 Jahren. Der Kieferwachstum ist noch nicht abgeschlossen und kann deshalb vom Kieferorthopäden gezielt angeregt werden.

    Nach neusten Regelungen der Krankenkasse soll, bis auf wenige Ausnahmen, der Behandlungsbeginn in der sogenannten 2. Wechselgebissphase liegen. Diese Phase des Zahnwechsel beginnt mit dem Herausfallen bzw. dem Ersetzt werden von den Milchzähnen der Stützzone. Zu der Stützzone zählen die seitliche Milchbackenzähne hinter den Schneidezähnen. In sehr vielen Fällen könnte dem Patienten aber früher mit sehr einfachen Mitteln (z.B. mit einer herausnehmbaren Spange) geholfen werden.

    Ein späterer Behandlungsbeginn birgt die Gefahr, dass man um eine feste Spange meist nicht mehr herumkommt. Manchmal müssen Zähne gezogen werden oder es ist sogar ein operativer Eingriff nötig.

  • Wozu ist eine festsitzende Zahnspange (Multibracket-Apparatur) notwendig?

    Viele Zahnfehlstellungen erfordern den Einsatz einer festsitzenden Zahnspange. Diese ist wie keine andere Zahnspange in der Lage, Zähne 3-dimensional auszurichten. Da sie 24 Stunden am Tag wirkt, ist sie äußerst effektiv.

  • Was sind die Vorzüge bzw. Nachteile einer festsitzenden Spange?

    Eine feste Spange besteht aus den Brackets und Bändern, die auf den Zahn aufgeklebt oder zementiert werden. Vorteil für den Patienten: die Spange ist stets wirksam und die Behandlung wesentlich gezielter und schneller als mit herausnehmbaren Spangen. Es sind Zahnbewegungen in allen 3 Dimensionen möglich.

    Aber es gibt auch Nachteile: Die Zahnpflege ist erschwert, man muss sich mehrmals täglich die Mühe machen, alle Speisereste gründlich mit der Bürste und anderen Hilfsmitteln zu entfernen. Am besten hat man stets eine Zahnbürste oder Zahnzwischenraumbürste in der Tasche.

  • Gibt es bei festsitzenden Spangen Unterschiede?

    Ja, es gibt entscheidende Qualitätsunterschiede. Aus dem reichhaltigen Sortiment an unterschiedlichen Brackets und Drähten werden für Ihr Kind individuell die entsprechenden Materialien nach biofunktionellen und ästhetischen Kriterien ausgesucht. Die Zähne können dann durch leichte sanfte Kräfte biologisch bewegt werden.

  • Schädigt eine festsitzende Zahnspange die Zähne?

    Nein. Vorraussetzungen für das Tragen einer solchen Zahnspange ist eine gute Mundhygiene, auf welche wir in unserer Praxis sehr großen Wert legen. Bei sehr schlechter Mundhygiene kann es im Einzelfall zu Entkalkungen des Zahnschmelzes kommen, welche sich durch weißliche Verfärbungen äußern können. Diese weißlichen Verfärbungen sind die Vorstufe einer kariösen Läsion, die dann nur noch durch eine Füllung therapiert werden kann. Ist die feste Spange fachlich korrekt platziert, können diese weißen Flecken oder Ränder nur auf den Zahnflächen auftreten, wo die Spange nicht sitzt; also auf den Flächen, die der Patient putzen muss. Dort, wo die Brackets kleben ist der Zahn geschützt. Er wird durch den Bracketkleber abgedeckt und somit versiegelt. Auch Bänder auf den hinteren Zähnen sind unbedenklich, da der Haftvermittler- der in unserer Praxis Fluorid enthält- mit dem die Bänder befestigt werden, den Zahn schützt.

    Grundsätzlich gilt:

    Die feste Spange schädigt die Zähne nur, wenn grobe Fehler bei der Mundhygiene gemacht werden, wenn die tägliche Kontrolle des Patienten auf Festigkeit der Apparatur vernachlässigt wird und die regelmäßige Kontrolltermine in der Praxis nicht eingehalten werden.

    Es ist nicht der Sinn einer kieferorthopädischen Behandlung, eine schöne Zahnstellung auf Kosten der Zahngesundheit zu erlangen. Wenn es breitflächig durch feste Spangen zu Zahnschäden kommen würde, wäre dieses langjährige Behandlungskonzept schon längst aus dem Katalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen gestrichen worden. Zahnschäden durch eine Multibandbehandlung sind daher die Ausnahme und in jedem Fall vermeidbar.

  • Was sind die Vorzüge bzw. Nachteile einer herausnehmbaren Spange?

    Herausnehmbare Spangen kippen einzelne Zähne oder ganze Zahngruppen zur Seite, erweitern oder verkürzen die Zahnreihe. Bimaxilläre Geräte wie der Bionator wirken in hervorragender Weise auf das umliegende Weichgewebe und können das Wachstum der Kiefer beeinflussen.

    Ihr Vorteil ist: Mann kann sie herausnehmen. Die Zahnpflege bleibt weiterhin wie gewohnt möglich. Aber es gibt auch Nachteile: Optimale Mitarbeit und regelmäßiges Tragen nachmittags und nachts, etwa 14 Stunden lang, ist unbedingt notwendig. Geringere Tragezeiten verbessern die Zahnstellung nicht, da die Zeit zu kurz ist, die auf den Zahn einwirkt, und ihn in seiner Stellung verändert. Denn nur durch den konstanten Druck/Zug wird der Knochen umgebaut. Andernfalls ändert der Zahn seine Position nicht. Eine herausnehmbare Spange braucht mehr Platz im Mund, das Sprechen kann behindert sein. Nicht alle gewünschten Zahnbewegungen sind möglich, da die Kraft der Spange nur locker an den Zahnkronen ansetzt und nicht durch das “Widerstandszentrum“ der Zahnwurzel geleitet werden kann.

  • Verursacht eine Spangenbehandlung Schmerzen?

    In den ersten 3 bis 7 Tagen nach dem Eingliedern der Spange kann es zu Missempfindungen kommen, die in fast jedem Fall danach völlig abklingen. Die Stärke dieser Missempfindung variiert sehr stark je nach individueller allgemeiner Empfindlichkeit. Die moderne Kieferorthopädie hat durch biologischeren Einsatz der Kräfte und Materialien hier in den letzten Jahren einen enormen Fortschritt im Sinne einer Schmerzverminderung erzielt, so dass heute etwa die Hälfte der Patienten gar keine Schmerzen mehr erleben.

  • Können erwachsene Patienten kieferorthopädisch behandelt werden?

    Ja, Solange Zähne und Zahnfleisch gesund sind gibt es für eine kieferorthopädische Behandlung keine Altersbeschränkung. Allerdings kann die Zahnbewegung mehr Zeit in Anspruch nehmen als beim heranwachsenden Jugendlichen.

  • Was ist langfristig mein Nutzen einer Investition in eine kieferorthopädische Behandlung für mein Kind oder mich selbst?

    Gerade stehende Zähne sind ein wertvolles Gut. Sie bringen ein Plus an Persönlichkeit, stärken das Selbstbewusstsein und sind unverzichtbare Vorraussetzung für das ästhetische Erscheinungsbild jedes Menschen. Ihrem Kind und Ihnen bieten gerade schöne Zähne langfristige Lebensqualität durch mehr Gesundheit und Ausstrahlung. Gerade Zähne sind eine Visitenkarte.

  • Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?

    Seit 2002 gelten die so genannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Mit diesen neuen Regeln haben die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt, dass nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellung aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Dies hat für viele Kinder leider zur Folge, dass sie eine kieferorthopädische Behandlung nicht über die Krankenkasse erstattet bekommen.

  • Wie sind diese Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt?

    Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind in einer Art Tabelle in fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Nur bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse. Kosten für Behandlungen der Grade 1 und 2 werden nicht von der Krankenkasse übernommen, stellen dennoch in der Regel eine medizinische Notwendigkeit zur kieferorthopädischen Behandlung dar. In diesem Fall werden wie Sie aufklären, welchen Umfang die Behandlung haben wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

  • Was ist zu beachten, wenn ich die Behandlungskosten selbst tragen muss?

    Es gibt verschiedene Varianten für die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes. Diese bestehen nicht nur in den verschiedenen Geräten, sondern insbesondere auch im Behandlungsziel! In jedem Fall sollte gewährleistet sein, dass der Biss während der Wachstumsphase korrigiert wird, was in der Regel durch (lose) funktionskieferorthopädischen Apparaturen erfolgt. Kosmetische Dinge, wie z.B. kleine Lücken, leicht rotierte Zähne oder geringe Engstände können gegebenenfalls noch im Erwachsenenalter reguliert werden. Eine Bissregulierung ist jedoch nach abgeschlossenem Wachstum nur noch mittels chirurgischer Lagekorrektur der Kiefer möglich.

  • Gibt es Zusatzversicherungen im zahnmedizinischen Bereich?

    Ja. Die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privatleistung decken inzwischen einige Versicherungen ab. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten bevor Sue Unterlagen beim Kieferorthopäden anfertigen lassen, da sich in diesem Fall der Tarif erheblich verändern kann.

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