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Es empfiehlt sich, bereits ab dem 6. Lebensjahr die Gebißentwicklung kontrollieren zu lassen, um die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung abzuklären. Meistens wird nur geschaut, in den wenigsten Fällen ist eine Behandlung in diesem Alter notwendig. Oft wird unterstützend ein Logopäde, Osteopath, HNO- oder Kinderarzt einbezogen.

Ihr Kind sollte mit Durchtritt der ersten bleibenden Zähne (mit ca. 6 Jahren) in jedem Fall einen Kieferorthopäden aufsuchen, wenn Sie eine der folgenden Fragen mit Ja beantworten können.

  • Atmet Ihr Kind durch den Mund?
  • Schnarcht Ihr Kind?
  • Sieht man beim Schlucken die Zunge?
  • Beißt Ihr Kind auf die Unterlippe?
  • Sind die Lippen Ihres Kindes häufig geöffnet?
  • Klagt Ihr Kind über Kopf-, Nacken- oder Rückenschmerzen?
  • Wurde über das 4. Lebensjahr hinaus an Daumen oder Schnuller gelutscht?
  • Sind frühzeitig Milchzähne verloren gegangen- aufgrund von Karies oder unfallbedingt?

Dies kann ein Hinweis auf Störungen sein, deren rechtzeitige Behandlungsnotwendigkeit Sie abklären lassen sollten – sprechen Sie uns an!

Spätestens mit 9 Jahren sollte eine weitere Untersuchung beim Kieferorthopäden erfolgen.

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